MARIMO JIU JITSU
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mitgliedschaften und Verträge zwischen Marimo Jiu Jitsu, vertreten durch Marco Gamauf, und seinen Mitgliedern beziehungsweise bei Minderjährigen deren gesetzlichen Vertretern.
2. Leistungen
Marimo Jiu Jitsu bietet insbesondere Brazilian Jiu Jitsu, Gi und No-Gi Training, Grappling, Kindertraining, Open Mats sowie ergänzende Trainingsangebote an. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Mitgliedsvertrag.
3. Vertragsschluss
Eine Mitgliedschaft kommt durch Abschluss beziehungsweise Bestätigung eines Mitgliedsvertrages zustande. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung beziehungsweise der Vertragsschluss durch einen gesetzlichen Vertreter erforderlich.
4. Mitgliedsbeiträge
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags, die Zahlungsweise und die Fälligkeit richten sich nach dem bei Vertragsschluss vereinbarten Tarif.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Mitgliedsvertrag und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Kündigungen können mindestens in Textform erfolgen, soweit keine andere gesetzlich zulässige Vereinbarung getroffen wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Probetraining
Das Probetraining dient dem Kennenlernen von Marimo Jiu Jitsu und des Trainingsangebotes. Teilnehmer müssen gesundheitlich zur Teilnahme am Training in der Lage sein. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
7. Trainingsbetrieb
Marimo Jiu Jitsu kann Trainingszeiten, Trainer und einzelne Trainingseinheiten aus organisatorischen Gründen in angemessenem Umfang ändern.
An Feiertagen, während angekündigter Betriebsferien, bei Veranstaltungen oder aus wichtigen betrieblichen Gründen kann das Trainingsangebot eingeschränkt werden.
Vorübergehende und angemessene Änderungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Reduzierung des Mitgliedsbeitrags, soweit die vereinbarte Leistung insgesamt weiterhin angemessen angeboten wird. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Gesundheit und Sicherheit
Brazilian Jiu Jitsu und Grappling sind Kontaktsportarten. Teilnehmer sollen Trainer über relevante akute Verletzungen oder gesundheitliche Einschränkungen informieren, soweit diese für eine sichere Teilnahme am Training relevant sind.
Bei Verletzungen, ansteckenden Erkrankungen oder anderen Umständen, die eine sichere Teilnahme beeinträchtigen, kann die Teilnahme vorübergehend untersagt werden.
9. Verhalten und Hausordnung
Respektvoller Umgang miteinander ist Bestandteil der Trainingskultur von Marimo Jiu Jitsu. Den Anweisungen der Trainer ist im Rahmen des Trainings und des Hausrechts Folge zu leisten.
Grob unsportliches, aggressives, diskriminierendes oder gefährdendes Verhalten wird nicht toleriert und kann zum Ausschluss vom Training führen.
10. Hygiene
Saubere Trainingskleidung und angemessene persönliche Hygiene sind Voraussetzung für die Teilnahme.
Straßenschuhe sind auf der Mattenfläche nicht gestattet. Außerhalb der Mattenfläche sollen Schlappen oder geeignete Schuhe getragen werden.
Bei ansteckenden Hauterkrankungen oder anderen übertragbaren Erkrankungen ist eine Teilnahme am Training nicht gestattet.
11. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Marimo Jiu Jitsu haftet insbesondere im gesetzlich vorgesehenen Umfang für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Eine pauschale Freizeichnung von der Haftung für Sportverletzungen erfolgt nicht.
12. Persönliche Gegenstände
Mitglieder und Gäste sind grundsätzlich selbst für ihre persönlichen Gegenstände verantwortlich. Für Verlust oder Beschädigung gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
13. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- oder Videoaufnahmen, auf denen Mitglieder identifizierbar sind und die für Website, Werbung oder Social Media verwendet werden, werden nur auf einer hierfür bestehenden rechtlichen Grundlage beziehungsweise mit einer erforderlichen Einwilligung verwendet. Bei Minderjährigen werden die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Erziehungsberechtigten berücksichtigt.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
